Der Zahnärztliche Kinderpass ‒ eine Elterninformation

31. Mai 2023

Der Jugendzahnärztliche Dienst informiert.

Der Zahnärztliche Kinderpass wird Eltern zusammen mit dem gelben ärztlichen Kinderuntersuchungsheft bei der Entlassung von den Geburtsstationen Thüringens mitgegeben. Schon auf der zweiten Seite des Passes steht, dass Sie, liebe Eltern, nach dem Durchbruch des ersten Milchzahnes für die Pflege der Milchzähne Ihrer Kinder verantwortlich sind. Kleinkinder sind noch nicht in der Lage, ihre Zähne selbst zu putzen. Manche Milchzähne müssen zehn Jahre lang durchhalten. Auch wenn die Milchzähne irgendwann ausfallen: Gute Zahnpflege von Anfang an vermeidet Karies und spielt eine wichtige Rolle bei der Entwicklung des Kiefers und der Sprache. Außerdem: Milchzähne halten auch Platz für bleibende Zähne frei. Das beugt Zahnfehlstellungen und jahrelange Behandlungen beim Kieferorthopäden vor.

Folgende zahnmedizinischen Maßnahmen werden im Zahnärztlichen Kinderpass dokumentiert:

  • Maßnahmen der Gruppenprophylaxe in Kindertagesstätten und Schulen
  • die halbjährlichen Vorsorgeuntersuchungen in den hauszahnärztlichen Praxen
  • die jährlichen Vorsorgeuntersuchungen in den Kindertagesstätten und Schulen durch den Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst

In den 20 Seiten des Heftes finden Sie außerdem viele wertvolle Tipps zu Zahnpflege und gesunder Ernährung. Nehmen oder geben Sie den Pass zu allen Vorsorgeterminen mit. Mit einer lückenlosen Dokumentation behalten Sie die Übersicht und unterstützen alle Beteiligten.

Haben Sie den Pass verloren oder keinen bekommen?
Fragen Sie zuerst in Ihrer Hauszahnarztpraxis nach. Alternativ können Sie sich den Zahnärztlichen Kinderpass ausdrucken oder kostenfrei durch die Landeszahnärztekammer Thüringen zuschicken lassen: www.lzkth.de/patienten/zahnaerztlicher-kinderpass. Der Fachdienst Gesundheit des Landratsamtes steht für Informationen und Beratungen zur Zahngesundheit jederzeit gern zur Verfügung.

Ihr
Dr. Jörg Naumann
Fachdienst Gesundheit
Jugendzahnärztlicher Dienst