Einführung der elektronischen Akte (E-Akte) spart Papier und Zeit

17. Februar 2026

Seit dem 1. November 2025 arbeitet der Fachdienst Sozialberatung, Vormund und Betreuung im Schwerbehindertenfeststellungsverfahren mit einer elektronischen Akte (E-Akte). Die Umstellung auf die digitale Akte bringt für die Antragsteller keine Änderung mit sich. Seit Beginn dieses Jahres ist jedoch die Angabe der Steuer-ID bei der Antragstellung dringend erforderlich.

Fachdienstleiterin Silke Manger im Archiv, in dem etwa 20.000
Papierakten lagern.

Etwa 20.000 Papierakten im Schwerbehindertenfeststellungsverfahren lagern in den Archivräumen des Landratsamtes. Jährlich kommen rund 2.500 neue Anträge dazu. Zudem sind die Bearbeitungszeiten zum Teil sehr lang und können zwischen sechs Monaten und einem Jahr liegen. Die Einführung der E-Akte spart nicht nur Papier, sondern auch Zeit.

Durch die Gründung des Fachdienstes Sozialberatung, Vormund und Betreuung im Oktober 2023 unter der Leitung von Silke Manger konnten die Bearbeitungszeiten bereits verkürzt werden. Das Team ist derzeit personell gut aufgestellt. Bei einem Schwerbehindertenfeststellungsverfahren benötigt der Fachdienst alle Befundunterlagen der behandelnden Ärzte. Im Idealfall reicht der Antragsteller alle Befunde ein. Dann geht es wesentlich schneller. Wenn die Unterlagen einzeln abfragt werden müssen, hängt es davon ab, wie schnell die Ärzte zuarbeiten und schlussendlich alle benötigten Unterlagen da sind.

Diese werden dann einem Außengutachter zugesendet, der anhand der gesetzlichen Grundlage, der versorgungsmedizinischen Grundsätze sowie der Befundunterlagen einen Entscheidungsvorschlag zurückschickt. Gerade dieser Verfahrensablauf wird durch die E-Akte wesentlich verkürzt, da die Unterlagen nicht mehr per Post versendet werden müssen.

Mithilfe einer speziellen Software eines Dokumentenmanagement-Verfahrens werden eingehende Anträge auf Schwerbehinderung rechtsicher eingescannt und digital weiterverarbeitet. Gibt es zu dem Antrag bereits eine Papierakte, werden auch diese Dokumente in die E-Akte eingefügt. Jedes eingescannte Dokument erhält einen elektronischen Prüfbericht, der auch in die Akte kommt.

Ziel ist es, alle Akten im Schwerbehindertenrecht zu digitalisieren. Fachdienstleiterin Silke Manger zeigt sich optimistisch: „Wenn es uns gelingt, finanzielle Ressourcen zu erschließen, gehe ich davon aus, dass wir in zwei bis drei Jahren alle Akten digitalisiert haben. In diesem Jahr sollen auch die Bereiche Betreuungsbehörde und Vormundschaft auf die E-Akte umgestellt werden. Das ist meine Zielsetzung und die meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

Einen Antrag auf Schwerbehinderung kann jeder Bürger stellen, der seinem Hauptwohnsitz im Altenburger Land hat. Der Antrag ist auf der Webseite des Landratsamtes unter www.altenburgerland.de/de/behinderung-schwerbehinderung zu finden. Neue Antragsteller nutzen den aktualisierten Antrag, in dem die Steuer-Identifikationsnummer angegeben werden muss. Die Steuer-ID muss dem Fachdienst schriftlich per E-Mail oder Brief mitgeteilt werden. Eine mündliche Übermittlung reicht nicht aus.

Im Rahmen eines Schwerbehindertenfeststellungsverfahrens wird der Grad der Behinderung kurz GdB von 0 bis 100 und eventuell zustehende Merkzeichen ermittelt. Ab einem GdB von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor. Im Altenburger Land gibt es aktuell fast 10.000 schwerbehinderte Bürger. Hinzu kommen etwa 8.000 Menschen mit einem GdB zwischen 20 und 50.