Entsorgung von Leichtverpackungen im Altenburger Land

11. September 2025

Aus aktuellem Anlass informiert der Abfallwirtschaftsbetrieb über die Entsorgung von Leichtverpackungen. Die Sammlung von Leichtverpackungen erfolgt im Altenburger Land grundsätzlich über den Gelben Sack. Ausnahmen gibt es nur für festgelegte Großwohnanlagen.

Die Entsorgung der über den Gelben Sack eingesammelten Leichtverpackungen wird privatwirtschaftlich organisiert. Zuständig sind die Dualen Systeme Deutschlands, welche in unserem Landkreis aktuell die Remondis GmbH & Co. KG, mit der Sammlung beauftragt haben. Beim Kauf von Produkten ist das Einsammeln und Recyceln der Verpackungen bereits bezahlt. In den Abfallgebühren sind hierfür keine Kosten enthalten.

Unter Leichtverpackungen versteht man alles, was mal eine Verpackung war und nicht aus Glas oder Papier besteht. Darunter fallen somit Verpackungen aus Kunststoffen (Foliebeutel, Flaschen, Joghurtbecher, Zahnpastatuben etc.), aus Verbundstoffen (Getränkekartons etc.) oder aus Metallen (Konservendosen etc.). Auf keinen Fall zählen dazu Gegenstände aus Kunststoff oder Metall, die keine Verpackungen sind. Außerdem dürfen natürlich auch kein Restmüll und Batterien über den Gelben Sack entsorgt werden.