Flüchtlingsberatung: Landratsamt fördert zwei Integrationsprojekte

8. Januar 2024

Der Landkreis Altenburger Land wird die Beratung und Betreuung für anerkannte Flüchtlinge unterstützen. Beabsichtigt ist, die Landesfördermittel für das Jahr 2024 aus der „Sozialberatungsrichtlinie“ an zwei Projekte weiterzuleiten.

Die Beratung und Betreuung anerkannter Flüchtlinge ist sowohl für Flüchtlinge als auch für die Aufnahmegesellschaft unverzichtbar. Durch die Vermittlung von Werten und Gepflogenheiten, aber auch von Rechten und Pflichten in unserer Gesellschaft lernen die Flüchtlinge, welche ihrer Regeln teilweise mit unseren kollidieren. Je erfolgreicher dieser Lern- und Kennenlern-Prozess abläuft, desto besser gestaltet sich ein harmonisches Miteinander beider Seiten. Für die Anerkannten-Beratung stellt der Freistaat Thüringen Fördermittel bereit, die vom Landkreis mit 20 Prozent kofinanziert werden. Die Förderrichtlinie des Freistaates Thüringen für das Jahr 2024 ist noch nicht in Kraft. Die Kreisverwaltung erwartet jedoch keine wesentlichen Veränderungen gegenüber der Richtlinie aus dem Jahr 2023.
Um die Kontinuität der Anerkannten-Beratung aufrechtzuerhalten, hatte der Landkreis dazu aufgefordert, Projektkonzepte einzureichen. Insgesamt gingen im Landratsamt vier Anträge auf Förderung ein. Die Auswertung ergab, dass die Konzepte der Caritas-Ostthüringen und der Euroschulen Altenburg die höchsten Bewertungen erhalten haben.
Mit der Mitteilung über den sogenannten vorzeitigen Maßnahmebeginn und die Inaussichtstellung der Finanzierung vorbehaltlich der Förderrichtlinie des Freistaates Thüringen haben nun diese beiden Träger die Möglichkeit, ihr Beratungsangebot bereits zum Jahresanfang umzusetzen. Beraten wird unter anderem zu den kulturellen Standards des Zusammenlebens, zu Behördengängen und zu existenzsichernden Hilfen.