Freistaat will für Vereine GEMA-Gebühr übernehmen

3. Mai 2024

Anmeldung ist noch bis zum 31. Mai 2024 möglich

Ehrenamtlich tätige Vereine, Organisationen und Einrichtungen leisten mit ihrem Engagement einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben in Thüringen. Um ihr Engagement zu unterstützen, beabsichtigen der Freistaat Thüringen und die GEMA, in diesem Jahr eine Pauschalregelung für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine zu treffen. Ziel ist es, dass der Freistaat Thüringen für bis zu drei oder möglicherweise vier eintrittsfreie Vereinsfeste, bei denen Musik abgespielt werden soll, unter gewissen Bedingungen die GEMA-Lizenzvergütungen übernimmt. Musik muss immer dann über die GEMA lizenziert werden, wenn sie öffentlich genutzt wird. Um den Kostenrahmen für das Land richtig einschätzen zu können, werden alle ehrenamtlichen Vereine, Organisationen und Einrichtungen, die eine Kostenübernahme in Anspruch nehmen wollen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, gebeten, sich über die Webseite der GEMA anzumelden. Dies ist bis zum 31. Mai 2024 möglich. Die einmalige Anmeldung durch die Vereine ist einfach und in wenigen Minuten erledigt. Mit der Ermittlung des Bedarfs kann das Kontingent besser bestimmt werden. Der Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, Prof. Dr. Hoff, unterstreicht dabei die Bedeutung des Vorhabens: „Wir stehen als Land mit der GEMA in finalen Verhandlungen zum Pauschalvertrag. Dafür ist es wichtig, dass wir Klarheit erlangen, wie viele unserer rund 18.400 Vereine im Freistaat von dem Angebot der Gebührenübernahme Gebrauch machen wollen und die durch die GEMA vorgegebenen Kriterien erfüllen.“ Die Thüringer Ehrenamtsstiftung wird die Vereine im Freistaat über ihre Verteiler informieren.

Anmelden können sich Vereine, die ihren Sitz im Freistaat Thüringen haben, gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 1 AO verfolgen und über entsprechende Freistellungsbescheide verfügen, vorwiegend ehrenamtlich tätig sind und Veranstaltungen auf Flächen mit weniger als 500 Quadratmeter durchführen. Nach Abschluss der Anmeldephase wird die Kostenübernahme über das GEMA Onlineportal vorbereitet. Das ist ab dem 1. Juli 2024 möglich. Ab diesem Zeitpunkt können dann gemeinnützige, ehrenamtlich tätige Vereine eine Übernahme der GEMA-Gebühren für ihre eintrittsfreien Vereinsfeste, auf denen Musik dargeboten werden soll, beantragen. Über die Antragskonditionen werden alle betreffenden Vereine bis zum 1. Juli 2024 informiert.