Frist zum Einreichen der Wahlvorschläge läuft

1. März 2024

Am 26. Mai finden im Altenburger Land die Kommunalwahlen statt. Seit dem 26. Februar können Kandidatenvorschläge für die Kreistags- und Landratswahl im Landratsamt eingereicht werden. Die Frist endet am 12. April um 18 Uhr. „Die Vorprüfung der eingegangenen Wahlvorschläge erfolgt unverzüglich, um festgestellte etwaige Mängel noch beseitigen zu können“, erklärt Elisabeth Bergner, Kreiswahlleiterin. Die Sitzung des Wahlausschusses findet am 23. April 2024 statt.
Zeitgleich am 26. Mai werden auch alle Gemeinde- und Stadträte neu gewählt. Darüber hinaus stehen im Altenburger Land in den Städten Altenburg und Gößnitz sowie in den Gemeinden Gerstenberg, Jonaswalde, Ponitz und Rositz die Bürgermeister-Wahlen an.
Die Wahlvorschläge dafür werden bei der zuständigen örtlichen Wahlleitung eingereicht. Das ist erst möglich, nachdem in den Kommunen die Aufforderung zum Einreichen der Wahlvorschläge ortsüblich öffentlich bekanntgemacht wurde. Dies darf frühestens drei Monate vor der Wahl und muss spätestens am 58. Tag vor der Wahl, das ist in dem Fall der 29. März 2024, erfolgen. Auch diese Wahlvorschläge können danach bis spätestens zum 44. Tag vor der Wahl (12. April 2024), 18 Uhr, eingereicht werden.