Interessenvertreter für ältere Generation gesucht

23. März 2023

Bewerbungen als ehrenamtliche/r Seniorenbeauftragte/r können bis 14. April 2023 eingereicht werden 

Das Ehrenamt des oder der Seniorenbeauftragten im Altenburger Land ist neu zu besetzen. Seit 2015 war Kathrin Lorenz Seniorenbeauftragte. Die Schmöllnerin musste nun das Amt aus beruflichen Gründen aufgeben. Um die Arbeit fortzuführen und den Interessen der Generation 60 plus im Altenburger Land weiterhin eine Stimme zu verleihen, sucht der Landkreis jetzt eine Nachfolgerin beziehungsweise einen Nachfolger.

„Ich möchte mich noch einmal für die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit Kathrin Lorenz bedanken“, erklärt Uwe Melzer, Landrat und Mitglied des Seniorenbeirates. „Offen ist derzeit auch das Stellvertreteramt, deshalb sind jetzt gleichzeitig beide Posten zu besetzen“, so die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises, Carina Michalsky, die im Seniorenbeirat tätig ist.

Die Seniorenbeauftragten des Landkreises fungieren als Ansprechpartner für die Senioren, arbeiten mit Trägern der Seniorenarbeit zusammen und vertreten die Anliegen, Probleme und Anregungen der Generation 60 plus gegenüber der kommunalen Verwaltung. Sie haben das Recht auf Anhörung vor Entscheidungen des Kreistages, die überwiegend Senioren betreffen und informieren jährlich den Kreistag über ihre Tätigkeit. Darüber hinaus sind sie laut Satzung auch die Vorsitzenden des Seniorenbeirats.

Dieser gehört im Altenburger Land seit über 20 Jahren zu den etablierten Institutionen. Unter anderem zeichnet dieser gemeinsam mit der Stadt Altenburg und dem Landratsamt verantwortlich für den beliebten Seniorenwegweiser. Eines seiner aktuellen Projekte ist die Vorbereitung der Seniorenmesse am 23. August im Goldenen Pflug in Altenburg.

Interessenten für die Ehrenämter müssen nicht im Rentenalter sein. Bewerbungen können bis 14. April 2023 an das Landrats­amt Altenburger Land, Gleichstellungsbeauftragte, Postfach 1165 in 04581 Altenburg oder per Mail geschickt werden. Die beziehungsweise der Seniorenbeauftragte sowie die Stellvertreter werden abschließend vom Kreistag gewählt.