„Kinderfreundliches Haus“: Landkreis vergibt wieder Gütesiegel

28. Juni 2022

Altenburg. Im November 2011 startete der Landkreis die Aktion „Kinderfreundliches Haus“. Bisher konnten Gütesiegel an 41 Hausgemeinschaften im Altenburger Land vergeben werden. Jetzt startet die 2022er Wettbewerbsrunde.

Für Mehrfamilienhäuser, in denen das Zusammenleben von Kindern, jungen Menschen und Senioren gut funktioniert, vergibt der Landkreis das Gütesiegel „Kinderfreundliches Haus“. Dafür kann sich jede Hausgemeinschaft im Altenburger Land bewerben.

Um das Gütesiegel zu erhalten müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Bewertet wird unter anderem, ob es im Haus eine kinderfreundliche Hausordnung gibt, ob Kinder im Umfeld ihrer Wohnungen gefahrlos spielen können, ob geeignete Abstellflächen für Kinderwagen und Fahrräder zur Verfügung stehen, wie Konflikte gelöst werden und ob die Anliegen und Wünsche der Kinder Beachtung finden. Die Ausschreibungsmodalitäten und der Bogen mit den Bewertungskriterien können hier heruntergeladen werden. Mieter der Hausgemeinschaft sollten das Formular gemeinsam ausfüllen und beim Vermieter einreichen. Nach dessen Kenntnisnahme werden die Unterlagen an die Projektkoordinatorin und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Carina Michalsky weitergereicht. Der Bewertungsbogen wird schließlich begutachtet und die Angaben der Mieter vor Ort werden überprüft.

Das Gütesiegel wird später von Landrat Uwe Melzer in Form einer Plakette verliehen. Das Siegel wird gut sichtbar am Hauseingang angebracht und hat dann drei Jahre Gültigkeit.

Einsendeschluss für die diesjährige Bewerbung ist der 31. August. Unter allen Ausgezeichneten werden drei Wertgutscheine zu je 100 Euro für die Ausstattung eines Mietergrillfestes verlost. Das Gütesiegel wurde bisher an Hausgemeinschaften in Lucka Schmölln, Meuselwitz, Thonhausen und Gößnitz vergeben.