Knapp 600 Wohnungen für Bedürftige im Landkreis

22. März 2024

Zuständigkeit neu geregelt/Bekannte Ansprechpartner bleiben im Landratsamt in Altenburg erhalten.

Im vergangenen Jahr wurden die Einkommensgrenzen des Thüringer Wohnraumfördergesetzes für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines in Thüringen angehoben. „Damit hat sich der Kreis der Wohnberechtigten erweitert“, betont Uwe Mittelstädt, Leiter des Fachdienstes Bauordnung und Denkmalschutz im Landratsamt, zu dem seit Jahresbeginn der Bereich Wohnungsbauförderung zählt. Die Nachfrage für belegungs- und mietpreisgebundene Wohnungen sei im Altenburger Land nach wie vor hoch, so Mittelstädt weiter.

Insgesamt verwaltet der Landkreis entsprechend der Vorgaben des Thüringer Wohnraumfördergesetzes und der Auflagen des jeweiligen Bewilligungsbescheides im Landkreis aktuell 3.212 Wohneinheiten in Altenburg, Schmölln, Rositz, Meuselwitz und Lucka.
„Jedoch sind darunter momentan lediglich 598 Wohnungen des 1. Förderweges, das heißt für deren Bezug ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist“, erläutert Anke Bücs, die wie ihre Kollegin Liliana Schmutzler auch weiterhin Ansprechpartnerinnen für Interessenten einer geförderten Wohnung sind.
Aktuell sind in der Kreisbehörde 55 Wohneinheiten des ersten Förderweges als frei gemeldet und stehen Berechtigten zur Verfügung. Eine Beratung zu freiem belegungsgebundenen Wohnraum erhalten Interessierte wie gewohnt in der zuständigen Stelle in der Lindenaustraße 10 in Altenburg. Darüber hinaus stehen Informationen und Antragsunterlagen auf der Webseite des Landratsamtes zur Verfügung.
Um der sinkenden Anzahl von geförderten Wohnungen entgegenzuwirken, wurde von der Landesregierung für die Jahre 2023 bis 2025 die „Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen“ aufgelegt. Potenzielle Investoren können sich für eine Bedarfsplanung ebenfalls an die Wohnungsbauförderung im Landratsamt wenden.
Eine ausführliche Beratung erhalten Investoren ferner beim Landesverwaltungsamt und bei der Thüringer Aufbaubank.

Kontakt und Informationen:
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
Wohnungsbauförderung
Lindenaustraße 10
04600 Altenburg
Tel.: 03447 586-789 oder 586-797
E-Mail: wohnungsbaufoerderung@altenburgerland.de
www.altenburgerland.de/de/wohnungsbaufoerderung

Landesverwaltungsamt
Wohnungsbauförderung
Leiterin Renate Hofmann
Tel.: 0361 57332-1280
Fax: 0361 57332-1290
E-Mail: wohnungsbaufoerderung@tlvwa.thueringen.de

Für weitere Informationen insbesondere zur Förderprogrammanmeldung, wenden sich Interessierte bitte direkt an die
Fachabteilung Wohnungswirtschaft der Thüringer Aufbaubank
E-Mail: wohnen@aufbaubank.de
Tel.: 0800 273-2006

HINWEIS: Die Anmeldung für das Programmjahr 2024 ist bereits abgelaufen. Fördergelder für 2025 sind derzeit noch verfügbar und können beantragt werden.