Neues Online-Portal zur Meldung geschützter Tierarten
Für mehr Artenschutz und weniger Bürokratie: Ab sofort ist das Online-Portal zum „Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz“ (MelBA-online) in Thüringen am Start.
Wer eine geschützte Art wie etwa ein Chamäleon, eine Griechische Landschildkröte oder einen Graupapagei hält oder die Haltung beendet, muss dies der unteren Naturschutzbehörde melden. Eine Genehmigung in Form einer EU-Bescheinigung wird für den Kauf oder Verkauf von vielen streng geschützten Tier- und Pflanzenarten des Anhangs A der EU-Artenschutzgrundverordnung benötigt. Dies gilt auch für Felle, Häute, Rohelfenbein, usw. sowie für Erzeugnisse aus diesen Arten. Bislang mussten dazu zahlreiche Formulare eingereicht werden. Dies kann nun über MelBA-online digital geschehen.
Zugang zu MelBA-online Thüringen: https://melba.thüringen.de oder über die Website des Landkreises Altenburger Land https://www.altenburgerland.de/de/themen-a-bis-z/natur-umwelt/untere-naturschutzbehoerde.
Kostenlos und ohne Softwareinstallation können sich Bürgerinnen und Bürger, Vereine und andere Einrichtungen im Portal registrieren und beispielsweise digital mitteilen, welche und wie viele Exemplare der geschützten Art sie halten oder abgegeben haben, wann der Papagei Nachwuchs bekommen hat oder die Schildkröte umzieht. Die Meldungen sind wie bisher verpflichtend, werden durch MelBA-online nun aber vereinfacht. In der übersichtlichen Benutzeroberfläche können für jedes Tier alle Meldeangaben eingetragen und Herkunftsbelege zugeordnet werden. Darüber hinaus ist der eigene gemeldete Bestand jederzeit abrufbar. Auch können Anträge auf Genehmigungen für den Verkauf geschützter Arten über MelBA-online eingereicht werden.
Für die Verwaltung ergibt sich ein besserer Überblick über geschützte Arten in ihrem Zuständigkeitsbereich. Dies erleichtert es den Behörden, den Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus internationalen Abkommen zum Schutz von bedrohten Tier- und Pflanzenarten, wie z. B. dem Washingtoner Artenschutzabkommen, ergeben.
Mit MelBA-online wird somit ein weiterer Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung und zur Vereinfachung behördlicher Vorgänge geleistet. Die Möglichkeit zur Einreichung von Tierbestandsanzeigen und Antragsunterlagen per Post oder E-Mail bleibt aber weiterhin bestehen.
Weitere Fragen können an die örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde gerichtet werden.
Ansprechpartner hierfür ist
Marco Kertscher
03447 586-491
marco.kertscher@altenburgerland.de
