Wichtiger Hinweis für Überweisungen an die Abfallwirtschaft und das Landratsamt
12. November 2025
Seit Anfang Oktober 2025 müssen alle Banken bei Überweisungen prüfen, ob der eingegebene Empfängername mit dem für die IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt.
Das Landratsamt Altenburger Land gibt daher den Hinweis, bei Überweisungen an die Abfallwirtschaft und das Landratsamt:
- Landratsamt: bitte folgenden Kontoinhaber angeben: Landkreis Altenburger Land
- Abfallwirtschaft: bitte folgenden Kontoinhaber angeben: DBAK Abfallwirtschaft.
Des Weiteren erinnert der Dienstleistungsbetrieb alle Gebührenpflichtigen, die die vierteljährliche Zahlungsweise gewählt haben und nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, dass die Zahlung für das 4. Quartal 2025 am 1. Dezember 2025 fällig wird.
Wichtig!
Sofern Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, ist dieser auch zu prüfen. Eine Abweichung des Empfängernamens kann zu einer Fehlermeldung bei der Bank und gegebenenfalls zu einer Ablehnung der Zahlung führen.
