Zuständigkeitsfinder

1
Landwirtschaft / Veterinärwesen
Leistungen
  • Veterinärangelegenheiten

    Das öffentliche Veterinärwesen schützt die Gesundheit von Tier und Mensch. Es ist ein wichtiger Teil des Verbraucherschutzes, der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft und des Tierschutzes.

    Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens sind: Verhüten und Bekämpfen insbesondere...

  • Flurbereinigung

    Flurbereinigung Anordnung Als Flurbereinigung (Flurneuordnung) werden Verfahren zur Neuordnung ländlichen Grundbesitzes nach dem Flurbereinigungsgesetz verstanden. Durch die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und begleitende Infrastrukturmaßnahmen (z. B. ländlicher Wegebau) sollen Nutzungskonflikte...

  • Futtermittelkontrolle

    Futtermittel für Haus- und Nutztiere unterliegt Sicherheitskontrollen. In Thüringen ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum zuständig.

  • Fleischgewinnung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung

    Wenn Sie gewerblich Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft: Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde und andere Huftiere, Geflügel, Hasentiere und Farmwild....

  • Fleischgewinnung/Schlachtung: Erlaubnis

    Das Schlachten von als Haustieren gehaltenen Nutztieren bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Ausnahmen bestehen nur für Hausschlachtungen . Personen, die Tiere schlachten, müssen über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

  • Arzneimittelherstellung - Erlaubnis

    Für die gewerbs- oder berufsmäßige Herstellung von Arzneimitteln wird Erlaubnis benötigt schriftlicher Antrag muss mit geforderten Unterlagen eingereicht werden Für Erteilung der Herstellungserlaubnis und die Abnahmebesichtigung werden Gebühren erhoben Zuständig: Die für Arzneimittelüberwachung...

  • Pflanzenschutzmittelanwendung für Andere - Anzeige

    Für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für andere Personen, Betriebe und Unternehmen besteht eine Anzeigepflicht. Diese gilt nicht für gelegentliche, nicht regelmäßige Nachbarschaftshilfe oder die einmalige Vertretung im Krankheitsfall. Die Tätigkeit muss der Behörde gemeldet werden, die für...

1
Leistungen nach Lebenslagen