Förderung des Ehrenamtes durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung gewährt aus ihren Erträgen, den Zuweisungen Dritter, insbesondere des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit, und aus Zustiftungen nach Maßgabe dieser Vergabegrundsätze Zuwendungen zum Zwecke der Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit in Thüringen.

Ziel und Zweck der Förderung ist es, die Zuwendungsempfänger dabei zu unterstützen, in ihrem Zuständigkeitsbereich ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu würdigen. Hierbei soll auch die gesellschaftliche Mitwirkung von Arbeitslosen gefördert werden, soweit sie durch ehrenamtliche gemeinnützige Tätigkeit erbracht wird. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Thüringer Ehrenamtsstiftung entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Gegenstand der Förderung

Die Zuwendungen werden insbesondere gewährt für:

  • Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern;
  • die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden;
  • Würdigungen ehrenamtlich Tätiger, z. B. durch Ehrungen und Preise;
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit;
  • Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind;
  • die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit;
  • die Förderung von Modellprojekten

Anträge können bis zum 31.10. für das Folgejahr gestellt werden.