Hilfe für junge Volljährige

Bei der Hilfe für junge Volljährige handelt es sich um eine weiterführende Art der Jugendhilfe nach dem 18. Lebensjahr. Die Hilfe dient der Persönlichkeitsentwicklung und soll eine eigenverantwortliche Lebensführung der jungen volljährigen Person ermöglichen. In der Regel wird die Hilfe nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen kann sie allerdings für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden. Die Gewährung der Hilfe erfolgt auf Antragstellung des jungen Volljährigen beim zuständigen Jugendamt.

Kontaktmöglichkeiten

Ort / Region Zuordnung nach Anfangsbuchstabe des Nachnamens Telefonnummer
Stadt Altenburg Buchstaben A, B, C, D, Z 03447 586-543
Buchstaben F, G 03447 586-582
Buchstaben I, J, K, L 03447 586-537
Buchstaben E, H, Q, R 03447 586-538
Buchstaben M, N, O, P, W 03447 586-569
Buchstaben S, T, U, V, X, Y 03447 586-557
Stadt Schmölln und Stadt Gößnitz, VG Oberes Sprottental Buchstaben A bis J 03447 586-590
Buchstaben K bis Z 03447 586-582
Stadt Meuselwitz, Stadt Lucka, VG Rositz, VG Pleißenaue, Gemeinde Nobitz Buchstaben A bis M 03447 586-551
Buchstaben N bis Z 03447 586-580