Kita-Card

Mit der Verabschiedung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes "ThürKitaG " zum 01.01.2006 sind für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen wichtige Änderungen in Kraft getreten. Außerdem haben seit dem 1. August 2013 Kinder ab dem Alter von einem Jahr
einen Rechtsanspruch auf "frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege" (Sozialgesetzbuch §24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII zukünftige Fassung).

Gleichzeitig können die Eltern entscheiden, welchen Kindergarten ihr Kind besuchen soll. Die freie Wahl einer bestimmten Kindereinrichtung ist jedoch nur möglich, wenn in der gewünschten Einrichtung freie Plätze vorhanden sind. Um für Eltern und Kommunen die Beantragung eines Platzes zu erleichtern und gleichzeitig dem Wunsch- und Wahlrecht zu entsprechen, gibt es im Altenburger Land eine einheitliche Kita-Card.