Häusliche / ambulante Pflege

Gerade ältere Menschen wollen - auch wenn sie pflegebedürftig werden - möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Für die meisten Menschen, die pflegebedürftig werden, ist dies entscheidend für ihre Lebensqualität. Beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit stellt sich daher oftmals die Frage:

Welche Leistungen für die notwendige häusliche Pflege werden von der sozialen Pflegeversicherung gezahlt? Dazu gehören Beispielsweise ambulante Pflegedienste oder der Bezug von Pflegegeld.

Ambulante Pflegedienste unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Sie bieten Unterstützung und Hilfe im Alltag an, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Betreuung besser organisieren können. Die Mitarbeiter des ambulanten Pflegedienstes kommen zu den Pflegebedürftigen nach Hause und helfen bei der täglichen Pflege. Das ermöglicht den Betroffenen, trotz Pflegebedürftigkeit in der vertrauten Umgebung zu bleiben.

Die Aufgaben der ambulanten Pflegedienste liegen vor allem:

  • Grundpflege wie Beispielsweise Körperpflege, Ernährung und Mobilität
  • Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen
  • Beratung und Unterstützung bei der Essenbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten, Arztterminen oder Krankentransporten sowie
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Beispielsweise Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung

Falls gewünscht, bieten ambulante Pflegedienste auf gezielt Betreuungsleistungen wie Hilfe bei der Alltagsgestaltung z. B. Spazierengehen oder Vorlesen an.

Hier finden Sie ambulante Pflegedienste im Landkreis Altenburger Land