2. Fischerprüfung und Vorbereitung

13. Mai 2025

Am 6. September 2025 findet ab 8 Uhr in der Staatlichen Berufsbildenden Schule, Platanenstraße 3, in Altenburg die zweite Fischerprüfung in diesem Jahr zur Erlangung eines Fischereischeines im Landkreis Altenburger Land statt. Voraussetzung einer Zulassung zur Fischerprüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang, welche unter anderem von der Thüringer Fischerschule oder den Angelund Fischereivereinen angeboten werden. Außerdem sind in Thüringen mehrere Online-Lehrgänge als Vorbereitungslehrgang anerkannt.

Zur Teilnahme an der Fischerprüfung ist zuvor eine Prüfungszulassung beim Landratsamt Altenburger Land zu beantragen und die Prüfungsgebühr in Höhe von 35,00 Euro zu entrichten. Die Prüfungsgebühr wird mit dem Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung fällig. Der Antragsschluss ist der 8. August 2025.

Kontoverbindung:
IBAN: DE 93 8305 0200 1111 0044 00
BIC: HELADEF1ALT
Verwendungszweck: Name + 2.FischerPr25

Das Antragsformular zur Zulassung zur Fischerprüfung ist zu finden unter www.altenburgerland.de/de/formulare-jagd-fischerei-und-waffenrecht. Dem Antrag auf Zulassung sind zwingend beizufügen:

  • Zahlungsnachweis der Prüfungsgebühr
  • Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

Unvollständige Antragsunterlagen führen regelmäßig dazu, dass eine fristgemäße Zulassung zur Teilnahme an der Prüfung nicht erteilt werden kann. Es wird dringend empfohlen, auf dem Zulassungsantrag eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse anzugeben, um für Rückfragen eine kurzfristige Erreichbarkeit sicherzustellen.

Bei Rückfragen zur Fischerprüfung ist die Untere Fischereibehörde unter 03447 586-129 oder per E-Mail an fischerei@altenburgerland.de zu erreichen.