Antragstellung im Einbürgerungsverfahren jetzt auch online möglich
Die Antragstellung im Einbürgerungsverfahren ist im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) nun auch online beim Landratsamt Altenburger Land möglich. Damit wird die Beantragung der Einbürgerung für alle Bürger des Landkreises einfacher und schneller. Einbürgerungsbewerber können ihren Antrag künftig über ein sicheres Online-Portal einreichen.
„Mit der Einführung der digitalen Antragstellung im Einbürgerungsverfahren gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung einer modernen und bürgerfreundlichen Verwaltung. Wir erleichtern den Zugang zu wichtigen Verwaltungsdiensten und unterstützen die Integration von Menschen, die sich in Deutschland einbürgern möchten“, so Landrat Uwe Melzer.
Das neue Verfahren spart Zeit und bringt zahlreiche Vorteile:
- Bequeme Antragstellung:
Der Antrag kann jederzeit und von jedem Ort aus gestellt werden – ganz ohne den Gang zum Amt. - Schnellerer Bearbeitungsprozess:
Durch die digitale Antragstellung können die zuständigen Behörden den Prozess effizienter und transparenter gestalten. - Vermeidung von Warteschlangen:
Die Bürgerinnen und Bürger müssen nicht mehr persönlich vor Ort erscheinen und erhalten dennoch die Unterstützung, die sie benötigen. - Verfügbarkeit rund um die Uhr:
Das Online-Portal ist jederzeit zugänglich, was eine flexiblere Handhabung des Antragsprozesses ermöglicht.
Das Landratsamt Altenburger Land hat zusammen mit den zuständigen Behörden auf Landes- und Bundesebene dafür gesorgt, dass der Online-Antrag nicht nur einfach, sondern auch sicher ist. Alle sensiblen Daten werden gemäß den aktuellen Datenschutzstandards behandelt.
Für weitere Informationen zur Antragstellung und zur Nutzung des neuen Online-Portals können sich Interessierte auf der Website des Landratsamtes Altenburger Land unter www.altenburgerland.de/de/buergerservice-online informieren oder sich an die zuständige Abteilung wenden.
Kontakt:
Frau Quellmalz
03447 586-134
Frau Vogel
03447 586-133