Bis März zum Lehrgang anmelden

23. Januar 2024

Bis zum 31. März 2024 können Personen und Vereine ihr Interesse an einer Aus- beziehungsweise Weiterbildung zum ehrenamtlichen Fischereiaufseher bekunden. Zur Überwachung der Fischerei (an Angelgewässern) werden auch im Altenburger Land ehrenamtliche Fischereiauf­seher eingesetzt. Fischereiaufseher werden bei Bedarf für fünf Jahre durch die untere Fischereibehörde bestellt.
Voraussetzung dafür ist eine erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang. Außerdem müssen bereits amtlich bestellte Fischereiaufseher alle drei Jahre an einer entsprechenden Fortbildungsveranstaltung teilnehmen. Die untere Fischereibehörde des Altenburger Landes plant in diesem Jahr solche Fortbildungen für Interessierte anzubieten.
Diese Aus- beziehungsweise Weiterbildungen werden nachfrageorientierte durchgeführt. Angler- und Fischereivereine sind deshalb jetzt aufgerufen, ihren Bedarf an Aus- und Weiterbildungen zum Fischereiaufseher im Landratsamt anzumelden. Auch Einzelpersonen, die nicht in einem Verein organisiert sind, können ihr Interesse zur Übernahme der ehrenamtlichen Aufgaben eines Fischereiaufsehers bekunden.
Um nach erfolgreicher Prüfung in das Ehrenamt berufen werden zu können, müssen die Interessenten seit mindestens drei Jahren Inhaber eines Fischereischeins sein und die persönliche und fachliche Eignung besitzen.
Die Teilnahme an der Aus- und Fortbildung ist für bestellte Fischereiaufseher sowie für Teilnehmer an der Erstausbildung und Prüfung kostenfrei.