Corona: Keine neue Allgemeinverfügung des Landkreises – Notbremse des Bundes gilt seit heute

23. April 2021

Altenburg. Die 7-Tage-Inzidenz im Altenburger Land ist wieder gestiegen und liegt heute bei 228,2. Das Gesundheitsamt registrierte 68 Neuinfektionen.

Einmal mehr werden Infektionen aus Schulen und Kitas gemeldet: Je einen positiven Fall (Kinder) gibt es in der Kita „Sonnenkäfer“ Meuselwitz sowie in der Kita „Zwergenrevier“ Lumpzig und eine Neuinfektion wurde festgestellt unter der Lehrerschaft der Wieratalschule in Langenleuba-Niederhain.

Entgegen der Ankündigung vom Dienstag dieser Woche wird keine neue Allgemeinverfügung des Landkreises in Kraft treten, denn alle Dinge, die der Landkreis in seiner neuen Verfügung hätte regeln müssen, sind nunmehr durch das vom Bundestag beschlossene und seit heute geltende Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Notbremse) geregelt. Die im Gesetz verankerten Maßnahmen gelten im Landkreis, wenn die entsprechenden Schwellenwerte je 100.000 Einwohner überschritten werden.

Das Thüringer Gesundheitsministerium als oberste Gesundheitsbehörde wird bekanntmachen, ob die jeweiligen Maßnahmen in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt gelten. Die maßgeblichen Inzidenzzahlen werden auf der Internetseite des Thüringer Gesundheitsministeriums veröffentlicht. Datenbasis für diese Werte sind die Zahlen des RKI.

Wenngleich die Reglungen des Bundes unmittelbar Wirkung entfalten, soll die Thüringer Corona-Verordnung an die bundesrechtliche Lage angepasst werden. Genauere Informationen hierzu liegen der Kreisverwaltung noch nicht vor.

Wie im Bundesgesetz formuliert, werden Schulen und Kitas bei einer Überschreitung des Schwellenwertes von 165 geschlossen. Dies betrifft ab Montag auch die Schulen und Kitas im Altenburger Land. In den Einrichtungen soll es eine Notbetreuung geben. Umsetzungsgrundlage für die Notbetreuung ist die Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der weiteren Jugendhilfe und Schulen. Ob die Voraussetzungen für eine Notbetreuung vorliegen, bewerten und entscheiden die Schulleitungen bzw. die Kitaleitungen. Die Kreisverwaltung hat den Verantwortlichen in den Einrichtungen eine Orientierungshilfe an die Hand gegeben, die für den Fall zu Rate gezogen werden kann, dass die Bedingungen und Kapazitäten der Einrichtungen für eine Notbetreuung nicht mehr gegeben sind.

Der Landkreis baut seine kostenlosen Schnelltestkapazitäten weiter aus. Nach der Außenstelle Rositz wird kommende Woche eine weitere Außenstelle des Testzentrums Altenburger Land am Hospitalplatz in Altenburg an den Start gehen: und zwar in Meuselwitz. Hier öffnet am 28. April am Markt 8 (ehemaliger Schlecker-Markt) ein neues Testzentrum, in dem sich Bürgerinnen und Bürger jeden Mittwoch in der Zeit von 9 bis 12 Uhr kostenlos testen lassen können. Damit verbessern sich die Testkapazitäten in Meuselwitz weiter. Wie gehabt macht auch jeden Samstag von 9 bis 13 Uhr das DRK-Testmobil vorm Rathaus Station. Zudem kann auch im nicht weit entfernten Rositz jeden Dienstag von 16 bis 19 Uhr (Seniorenclub in der Bahnhofstraße 1) die Möglichkeit eines kostenlosen Schnelltests genutzt werden.

STATISTIK:
Infizierte insgesamt: 6206 (+68)
Fälle 7 Tage: 204
Inzidenz: 228,2
Stationär: 26, davon 7 ITS
Verstorben: 250