Flugplatz: Aufstiegserlaubnis für Drohnen ist zwingend notwendig
Die Flugplatz Altenburg Nobitz GmbH teilt wegen aktueller Vorfälle mit, dass alle Drohnenführer, die einen Aufstieg innerhalb der veröffentlichten geografischen Zone um den Flugplatz beabsichtigen, hierfür eine Aufstiegserlaubnis bei der Luftaufsicht des Flugplatzes beantragen müssen unter Mitteilung mindestens wann, wo, wer und wie lange geflogen werden soll.
Das gleiche gilt sinngemäß auch für das Aufstellen von Kränen im Bauschutzbereich. Hier ist der entsprechende Antrag bei der Landesluftfahrtbehörde zu stellen. In diesem Zusammenhang ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine erteilte Baugenehmigung keine gleichzeitige Genehmigung auch für das Aufstellen eines Kranes beinhaltet.
Verstöße gegen diese Verpflichtung sind meldepflichtige Ereignisse und werden
entweder als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt. Bei Kränen kommt noch eine sofortige Nutzungsuntersagung hinzu.
Kontakt
Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH
Am Flughafen 1
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03447-5900
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