Fördermittel für das „Solidarische Zusammenleben der Generationen“

1. Oktober 2026

Familie ist da, wo Menschen in unterschiedlichen Formen miteinander leben und generationenübergreifend Verantwortung füreinander übernehmen. Projekte, welche die Lebensqualität und die Lebensbedingungen von Familien verbessern, werden auch im kommenden Jahr durch das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) finanziell unterstützt. Förderfähig sind Personal, Sach- und Honorarkosten. Investitionen können nicht bezuschusst werden. Ab sofort nimmt das Landratsamt Projektanträge für das Jahr 2027 entgegen. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2026.

Gefördert werden können Projekte von gemeinnützigen Trägern, Verbänden der Wohlfahrtspflege, kirchlichen Trägern sowie kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Unterstützt werden Vorhaben, die eines der Ziele aus dem „Integrierten Fachplan für Familien im Altenburger Land 2025 bis 2029“ verfolgen.

Die Förderung bezieht sich dabei auf Projektvorhaben,

  • die dabei unterstützen, die Anforderungen des Berufslebens mit den Anforderungen des Privatlebens und der Sorgearbeit zu vereinbaren. 
  • die den Bildungs- und Kompetenzerwerb im familiären Umfeld fördern.
  • die Beratung, Unterstützung und Information für Familien zugänglich machen.
  • die Lebensqualität im Wohnumfeld erhalten und verbessern, insbesondere im ländlichen Raum.
  • die den Dialog der Generationen durch Austausch und Begegnung stärken.

Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ wird seit dem Jahr 2018 im Landkreis umgesetzt. Nähere Informationen gibt es im ausführlichen Aufruf zur Antragstellung unter www.altenburgerland.de/de/familienfoerderung. Allgemeine Informationen zum Landesprogramm stehen unter www.lsz-thueringen.de zur Verfügung.