Führerschein: Umtausch-Endspurt für zwischen 1965 und 1970 Geborene

28. Oktober 2023

Umtauschphase endet Mitte Januar/Jetzt Termin im Landratsamt vereinbaren

Rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland müssen in fälschungssichere Exemplare getauscht werden. Eine EU-Richtlinie legt dies so fest. Erneuert werden alle Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Im Landkreis Altenburger Land sind rund 45.000 Bürgerinnen und Bürger von der Umtauschaktion betroffen. In diesem Jahr sind alle Bürger, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, aufgerufen, ihren Papier-Führerschein umzutauschen. Die Umtauschphase endet am 19. Januar 2024. Die Führerscheinstelle bittet darum, den Umtausch nicht auf den letzten Drücker anzugehen, sondern jetzt einen Termin im Landratsamt zu vereinbaren.

Der Umtausch der alten Papier-Führerscheine in neue EU-Kartenführerscheine läuft im Landkreis Altenburger Land gut und ohne Probleme. Der Umtausch begann im Sommer 2021 und erfolgt nun bis zum Jahr 2033 in mehreren Stufen. Aus der Personengruppe der zwischen 1965 bis 1970 Geborenen wurden bereits 2.200 Anträge abgearbeitet und der neue Kartenführerschein, für den 30,40 Euro zu bezahlen sind, wurde ausgegeben.
Für den Umtausch ist eine vorherige Terminabsprache beim Landratsamt erforderlich. Diese ist möglich vorzugsweise per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@­altenburgerland.de unter Angabe einer Telefonnummer oder telefonisch unter den Rufnummern 03447 586-618, -619, -621 und -622. Die Wartezeit auf einen Termin beträgt aktuell etwa vier Wochen. Zum Termin mitzubringen sind der aktuelle Papier-Führerschein, der Personalausweis und ein biometrisches Passbild, welches nicht älter als ein Jahr ist. „Ist der alte Papier-Führerschein nicht im Altenburger Land ausgestellt, dann bitten wir die Bürgerinnen und Bürger, im Voraus eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde des alten Führerscheins anzufordern. Dies verkürzt die Bearbeitungsdauer“, erklärt Mario Klocke, Leiter des Fachdienstes Straßenverkehr im Landratsamt.
Im kommenden Jahr geht es mit Stufe 4 weiter: Bis zum 19. Januar 2025 sind dann jene Bürger zum Umtausch aufgerufen, die ab 1971 geboren wurden und noch einen alten Papier-Führerschein besitzen. Die Kartenführerscheine, die ab dem Jahr 1999 ausgestellt wurden, sind noch nicht in der Umtauschpflicht. Die ersten Umtausche erfolgen hier im Laufe des Jahres 2025 mit der Frist bis 19. Januar 2026.