Heizhaus für Besucher wieder offen

27. Oktober 2023

Abschließende Genehmigungen liegen nun komplett vor.

Eine weitere Etappe bei der Sanierung des Landestheaters in Altenburg ist geschafft. Die kleine Bühne der Spielstätte, das Heizhaus, kann ab sofort wieder für Vorstellungen genutzt werden. Am heutigen Vormittag (26. Oktober) gingen beim Bauherr, der Kreisverwaltung des Altenburger Landes, die letzten Genehmigungen ein. „Das war ein Fotofinish, ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, den Termin zu halten“, freut sich Landrat Uwe Melzer mit Bezug auf die geplante Premiere am Sonnabend, den 28. Oktober, im Heizhaus.
Durch die Fertigstellung des ABO-Büros, des Pförtnerbereiches mit Abendkasse, des Foyers und der zur Spielstätte „Heizhaus“ gehörenden neuen WC-Anlagen kann die „Wiedereröffnung“ am Wochenende stattfinden. Leider ist der Zugang zur Kammerbühne noch nicht barrierefrei, dafür wird um Nachsicht gebeten. Ein Dank gilt allen, die dazu beigetragen haben, diesen im August schon benannten Termin Wirklichkeit werden zu lassen. Der Zugang erfolgt vom Haltestellenbereich am Theaterplatz (neben der Einfahrtsschranke) direkt zum Eingang des Foyers.

Durch das neugestaltete Foyer gelangen die Besucher ins Heizhaus.


Seit Sommer 2019 wird das Altenburger Landestheater umfangreich instandgesetzt und umgebaut. Das Theaterensemble nutzt seitdem als Ausweichquartier das große Zelt auf dem Festplatz der Skatstadt. Bisher konnten im historischen Theaterbau aus dem Jahr 1871 unter anderem die Ober- und Untermaschinerie der Bühne erneuert werden, zudem wurde der Orchestergraben vergrößert. Die Drehbühne ist funktionsbereit, ebenso die Technik für Kulissen. Die neue Entwässerungsleitung wurde an das städtische Netz angeschlossen und ein neuer Oberflur-Löschwasser-Hydrant mit entsprechender Zuleitung errichtet. Anschließend wurden die geöffneten Flächen mit dem vorhandenen Granitpflaster wieder befestigt, so dass diese gefahrlos für alle zu nutzen sind. Auch diese Leistungen, welche man nicht mehr sieht, waren Voraussetzung für die Teilinbetriebnahme.