Untere Immissionsschutzbehörde berät zur Installation von Wärmepumpen
Damit es nicht zu Lärmbelästigung kommt, gilt es einiges zu beachten
Sie sind sehr effizient, um das Haus zu heizen, und sie sind eine umweltfreundliche Option, da sie mit erneuerbaren Energiequellen arbeiten: Wärmepumpen. Erst Kontroverse in der Politik, könnten sie ganz schnell auch Streitthema mit dem Nachbarn sein. Denn eine falsch platzierte Wärmepumpe kann zur Lärmbelastung für Anwohner werden. Besonders in dicht bebauten Wohngebieten ist der richtige Abstand entscheidend. Darauf weist jetzt die untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Altenburger Land hin.
Einige Modelle von Wärmepumpen können je nach Standort und Bauweise laut sein. Wenn ein Hausbesitzer seine Heizungsanlage auf Wärmepumpe umrüstet, bedarf es hierfür keiner gesonderten Baugenehmigung. Jedoch sollte man den Geräuschpegel auf dem Schirm haben. Wärmepumpen werden immissionsschutzrechtlich entsprechend des Leitfadens der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten bewertet. „Aufgrund des Anlagenstandortes und des Schallleistungspegels des Gerätes ergibt sich ein Mindestabstand zur nächsten schützenswerten Wohnbebauung. Durch uns wird geprüft, ob die favorisierte Wärmepumpe den erforderlichen Mindestabstand zum Nachbarn einhält bzw. ob der Schallleistungspegel den gesetzlichen Bestimmungen entspricht oder möglicherweise ein Nachbesserungsbedarf besteht“, erklärt Franziska Werner von der unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises.
„Um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, empfehlen wir Hausbesitzern, bevor sie ihre Heizungsanlage auf eine Wärmepumpe umrüsten, sich zur Einhaltung der gesetzlichen Lärmschutzbestimmungen durch unsere Behörde beraten zu lassen“, so Werner weiter.
