Dort gilt die Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertagesein- richtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS- CoV-2-KiJuSSp-VO), b) Veranstaltungen und Zusammenkünfte nach §§...
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