Sozialberatung

Was ist Sozialberatung?

Die Sozialberatung nach § 106 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist ein Angebot der Beratung und Unterstützung durch den Träger der Eingliederungshilfe. Sie richtet sich an Menschen mit Behinderungen sowie an Personen, die von einer Behinderung bedroht sind. 

Das Beratungsangebot soll insbesondere der umfassenden Information der Leistungssuchenden dienen, Orientierung im Sozialleistungssystem geben und den Zugang zu notwendigen Hilfen erleichtern.

Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen, die in ihrer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft wesentlich eingeschränkt sind oder bei denen eine solche Einschränkung droht. Ziel dieser Leistungen ist es, eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung sowie die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an volljährige Menschen mit Behinderungen oder die von Behinderung bedroht sind im Sinne des § 2 Abs.1 Satz 1 SGB IX. Gleichwohl können sich ratsuchende Angehörige, Vertrauenspersonen, rechtliche Betreuer und Vollmachtnehmer an die Beratungsstelle wenden.

Für junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihre Familien bietet der Verfahrenslotse (Link einfügen) Beratung und Unterstützung an.

Das SGB IX definiert den Begriff Behinderung wie folgt:
Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die

  • körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben,
  • die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren
  • an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft
  • mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.

Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.

Aufgaben der Sozialberatung

Das Beratungsangebot unterstützt gemäß § 106 Abs. 2 SGB IX insbesondere bei: 

  • Der Klärung der persönlichen Situation und des individuellen Unterstützungsbedarfes.
  • Der Information zu Leistungen der Eingliederungshilfe einschließlich des Zugangs zum Leistungssystem.
  • Der Orientierung im Sozialleistungssystem.
  • Fragen zu Zuständigkeiten verschiedener Leistungsträger.
  • Hinweise auf Leistungsanbieter und andere Hilfemöglichkeiten und Beratungsangebote in der Region.
  • Einer Beratung zur Leistungsform Persönliches Budget.

Soweit erforderlich umfasst das Angebot ebenfalls eine Unterstützung beispielsweise bei der Antragsstellung und/oder der Klärung weiterer zuständiger Leistungsträger.

Zugang

Das Beratungsangebot der Sozialberatung ist kostenfrei. Die Beratung erfolgt vertraulich und am individuellen Bedarf ausgerichtet.
Die Beratung, ggf. Begleitung und Unterstützung kann erfolgen:

  • als persönliches Gespräch im Landratsamt
  • als persönliches Gespräch bei Ihnen Zuhause
  • als telefonische Beratung
  • als Online-Videoberatung
  • per E-Mail

Das Angebot kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens in Anspruch genommen werden, sowohl bei Fragen im Vorfeld der Beantragung von Leistungen und bei der Antragsstellung als auch bei Fragen der Umsetzung bewilligter Leistungen.