Projektaufruf zur sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen

Programmsäule 1 der Projektförderrichtlinie Integration und migrationsspezifische Sozialberatung

Der Landkreis Altenburger Land beabsichtigt, die Landesfördermittel für das Jahr 2027 aus der „Thüringer Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Integration und sozialen Beratung von Menschen mit Migrationsbiografie“ vom 6. August 2026 an freie Träger weiterzuleiten.
Die soziale Beratung und Betreuung anerkannter Flüchtlinge wird nach der vollständig neu gefassten Richtlinie in der Programmsäule 1 gefördert.
Der Landkreis Altenburger Land beabsichtigt, mehrere Träger mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe zu beauftragen. Damit sollen unterschiedliche fachliche Kompetenzen und Zugänge zur Zielgruppe genutzt und ein bedarfsgerechtes, möglichst flächendeckendes Beratungsangebot im Landkreis gewährleistet werden.
Der vorgesehene Projektzeitraum erstreckt sich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2027.
Ab sofort nimmt das Landratsamt Altenburger Land Projektanträge für das Förderjahr 2027 entgegen. Die Projektanträge können bis zum 30. Oktober 2026 eingereicht werden. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist.

Die neue Projektförderrichtlinie, das dazugehörige Zielsystem sowie die vom Land bereitgestellten Formblätter und weiteren Unterlagen sind auf der folgenden Internetseite veröffentlicht beziehungsweise werden dort sukzessive ergänzt:
Projektförderrichtlinie Integration und migrationsspezifische Sozialberatung – Richtlinie, Zielsystem und Formblätter