Ehrenamt wird auch 2026 wieder gefördert

4. September 2025

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung gewährt den Landkreisen und kreisfreien Städten jährlich Mittel zur Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeiten. Ziel und Zweck dieser Förderung ist es, Vereine, Verbände, Kirchen, Institutionen und Organisationen zu unterstützen und in ihrem Tätigkeitsbereich ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu würdigen. Grundlage bilden hierfür die Vergabegrundsätze für die Förderung des Ehrenamtes der Thüringer Ehrenamtstiftung vom 04.08.2004, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr.42/2003. Anträge für eine Mittelausreichung im Jahr 2026 können bis zum 31. 0kto-ber 2025 beim Landratsamt Altenburger Land, Ehrenamtsbüro, Lindenaustraße 9 in Altenburg eingereicht werden. Verspätet eingereichte An-träge finden keine Berücksichtigung. Die Formulare gibt es im Ehrenamtsbüro und am Empfang des Landrasamtes Altenburger Land oder im Internet unter Formulare Sport, Sportförderung und Ehrenamt
Für Rückfragen steht der Ehrenamtsbeauftragte Jörg Seifert unter der Rufnummer 03447 586-249 gern zur Verfügung.