Der Fischereischein wird erteilt:
für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein),
für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre (Fünfjahresfischereischein) oder
für zehn aufeinander folgende Kalenderjahre (Zehnjahresfischereischein)
für Jugendliche in der Zeit vom achten bis zum vollendeten vierzehnten...
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